Auto online verkaufen in München

Wir kaufen Gebrauchtwagen an

Sie können hier ganz unkompliziert einen Rückruf anfordern, bei dem wir alles zu Ihrem Fahrzeug Verkauf besprechen können. Oder Sie senden uns unten ein Formular mit den wichtigsten Daten Ihres Autos, so dass wir uns schon ein Bild von dem Gebrauchtwagen machen können.

Fahrzeug online per Formular anbieten

Sie möchten Ihr Auto verkaufen?
Dann senden Sie uns hier so viele Angaben wie möglich und wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück.

    Angaben zum Fahrzeug

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    Modell/Typ:

    Erstzulassung:

    Kilometerstand:

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    Leistung in KW:

    Kraftstoffart*:

    Klimaanlage:
    janein

    Preisvorstellung in Euro:


    Hier können Sie noch bis zu 3 Fotos des Fahrzeuges mitsenden. Erlaubt sind max. 4 MB pro Bild und diese Dateitypen: .gif | .png | .jpg | .jpeg

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    Bild 3:


    Angaben zum Verkäufer

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    Sie möchten sich schon länger ein neues Auto kaufen? Und Sie möchten für Ihren Gebrauchtwagen noch einen guten Preis erzielen? Dann sind wir der richtige Ansprechpartner. Wir sind Autohändler in München, die sich auf den Ankauf und Verkauf (Export) von gebrauchten Autos spezialisiert haben. Verkaufen Sie Ihr Auto – egal welcher Marke – direkt an uns.

    Auto online verkaufen

    Wenn man sein Auto privat verkaufen möchte, kann das verschiedene Gründe haben. Sei es, weil der Gebrauchtwagen nicht mehr gebraucht wird, weil man sich einfach ein neues Auto kaufen möchte, vielleicht auch privat als Käufer, oder weil die Laufzeit des Kredits für das finanzierte Auto abgelaufen ist. Hier gibt es einiges zu beachten und nicht immer ist ein gut gemeinter Tipp zum Thema Auto und Verkauf auch wirklich gut. Vor allem wenn man sein Auto online verkaufen möchte, sind viele eigentlich altbewährte Tipps rund um das Auto und den Vertrag hinfällig.
    Nicht selten merkt man erst nach dem Verkauf, dass etwas nicht optimal gelaufen ist. Spätestens dann, wenn der Käufer mit Gewährleistungsansprüchen aus dem privaten Autoverkauf an Sie herantritt.

    Auto online verkaufen - hier Daten eingeben

    Bei uns unkompliziert: das Auto online verkaufen

    Natürlich denkt man in erster Linie an das Geld, welches man als Verkäufer eines Autos an privat bekommen kann. Aber ein Auto zu verkaufen bedeutet noch viel mehr. Es gibt vieles zu beachten. Vor allem wenn man sein Auto online verkaufen möchte. Angefangen beim Thema Versicherung, über Gewährleistung, bis hin zu Mängeln, die ein gebrauchtes Auto nun mal hat.
    Es gibt einiges zu beachten und wenn man auf Nummer sicher gehen möchte, sind wir als Händler und Spezialist für den Ankauf von Gebrauchtwagen in München Ihr Ansprechpartner. So geht das verkaufen Ihres PKW für Sie einfach und vor allem auch sicher. Ganz ohne unnütze Tipps verkaufen Sie Ihr Auto an uns als Händler, wodurch sie nur profitieren können. Wir als Ankäufer garantieren Ihnen einen schnellen und reibungslosen Ablauf, ohne das sie irgendetwas besonders beachten müssen. Was wir von Ihnen brauchen, teilen wir Ihnen als Käufer selbstverständlich mit, ehe sie an uns als Händler verkaufen. Natürlich mit Kaufvertrag für Ihr Fahrzeug und mit direkter Bezahlung.

    Fallstricke, wenn man sein Auto verkauft

    Plant man einen privaten Autoverkauf, so denkt man an online Fahrzeugbörsen für ein Inserat des Angebots. Es melden sich viele potentielle privat Käufer und einer wird den Wagen schon für den erwarteten Preis kaufen. Man glaubt, Geld gegen Fahrzeug und damit wäre der Kauf abgeschlossen. Doch leider kann so ein  Auto Verkauf für den Verkäufer ganz schnell nach Hinten losgehen. Was kann im schlimmsten Fall also alles passieren?

    • Vorwurf der arglistigen Täuschung: Sind Ihnen als Verkäufer des Autos Mängel bekannt, die Ihnen aber gar nicht so relevant erschienen, oder die Sie beim Verkauf einfach im Zuge der Aufregung vergessen haben mit in den Kaufvertrag aufzunehmen. So kann Ihnen beim Verkauf ohne Nennung bekannter Mängel die arglistige Täuschung vorgeworfen werden. Ein defektes Auto zu Verkaufen und seien es nur minimale Mängel, kann Ihnen ernsthafte Probleme bereiten. Wenn wir mal ehrlich sind, gibt es auch kaum einen Gebrauchtwagen ohne irgendeinen Defekt.
    • Verkauf eines noch angemeldeten Autos: Nicht selten wird ein Auto noch angemeldet an den Käufer übergeben. Zahlt dieser sofort und macht einen guten Eindruck, kann man schnell in Versuchung geraten diesem privaten Käufer die Möglichkeit zu geben. In so einem Fall wird dann vereinbart, das Fahrzeug innerhalb kürzester Zeit abzumelden. Aber was ist, wenn der Käufer den Gebrauchten einfach nicht ab- oder ummeldet? Wie sieht es dann mit der kfz-Haftpflichtversicherung und auch der Kfz-Steuer aus? Um der Zulassungsstelle zu beweisen, das man nicht mehr Eigentümer des Autos ist, muss man sich also nach dem Autoverkauf möglicherweise mit unnötigem Papierkram herumschlagen.
    • Den richtigen Preis ermitteln: Ohne vom Fach zu sein, kann man sich nur an anderen Fahrzeugpreisen seines eigenen Autos in den Onlineportalen orientieren. Schließlich sagt dem Laien eine Schwacke-Liste meist eher wenig. Den besten Preis für sein Auto zu ermitteln, fällt den meisten die als privater Verkäufer auftreten also eher schwer. Schließlich sind einem Ausstattungsmerkmale und Mängel wohl bekannt, aber diese richtig zu bewerten fällt oft schwer.
    • Probefahrt: Hat man über ein Online-Portal einen potentiellen Käufer gefunden und die E-Mail Adresse ausgetauscht sowie einen Termin vereinbart, rechnet dieser natürlich auch mit einer Probefahrt. Ein gebrauchtes Auto möchte schließlich kein privater Käufer ohne eine testfahrt übernehmen. Bei dieser Probefahrt lassen sich für den Käufer möglicherweise auch schon Schäden feststellen, durch die dieser dann den eigentlich schon fairen Preis herunterhandeln könnte. Zudem muss man sich bei einer Probefahrt auch noch andere Fragen stellen. Denn schließlich gibt man sein Auto hier einer fremden Person, die man nur durch das inserieren des Pkw kennt. Auch wenn man während der fahrt mit daneben sitzt, kann immer etwas passieren und im schlimmsten Fall hat man keinen guten Gebrauchten mehr zu verkaufen, sondern einen Unfallwagen. Natürlich ist dies eines der schlimmsten Szenarios, aber trotzdem sollte man diese Möglichkeit in Erwägung ziehen.
    • Kaufvertrag: wer nicht selbst in der Automobilbranche tätig ist und auch niemanden hat, der einem hier zuverlässig Auskunft geben kann, kann mit dem Vertrag für den Autoverkauf Schwierigkeiten haben. Gesetze ändern sich schnell und nur der Vermerk „Haftungsausschluss“ entbindet nicht von sämtlichen Pflichten als Verkäufer. Auf so ziemlich allen Online-Plattformen findet man Vordrucke für den Autoverkauf mit Kaufvertrag, jedoch hat man hier nie die Garantie auf Richtigkeit. Schließlich sind die Betreiber dieser Online-Plattform nicht selbst dabei, wenn die Ihr Auto privat verkaufen. Es handelt sich mit diesem Vertrag, sowie mit vielen anderen Downloads eher um Tipps, die man beachten kann, statt um eine gesetzliche Beratung.
    • Kfz-Versicherung: bei einem Kfz Verkauf sollte man sich auch immer die Frage stellen, wie der korrekte Ablauf beim Verkauf eines zugelassenen
      Fahrzeugs ist. Was passiert mit der Kfz-Versicherung, wenn der Käufer das Auto angemeldet übernimmt? Kommt die Kfz-Versicherung auch für Schäden auf, die während der Probefahrt mit dem Interessenten passieren? Wie ist es mit der Kfz-Versicherung, wenn ich direkt mit Verkauf des alten Autos ein neues Fahrzeug anmelden möchte? Was ist, wenn der Käufer das Kfz nicht umgehend bei der Zulassungsstelle abmeldet? Muss man selbst eine Meldung an das Kraftfahrt-Bundesamt über den Verkauf des Autos abgeben?
    • Verkauf über das Internet: Heutzutage sind Online-Portale, auf denen man sein Auto anbieten kann nicht mehr wegzudenken. Wer seinen Pkw zu einem guten Verkaufspreis verkaufen möchte, veröffentlicht Online ein Inserat auf das sich ein Interessent melden kann und wodurch es im besten Fall zu einem Verkauf des Fahrzeug kommt. Doch ganz so einfach und problemlos läuft es in der Regel nicht ab. Viele mögliche Käufer melden sich auf das Inserat, jedoch kann man nur schwer differenzieren, ob der Käufer auch tatsächlich ist was er vorgibt. Oder ob er von vornherein gar nicht bereit ist den vollen Kaufpreis zu zahlen, auch wenn er die Versicherung gibt dies auf jeden Fall vorzuhaben. Vor Ort sieht die Situation meist ganz anders aus.
    • Gewährleistung: Auch als Privatperson ist man verpflichtet dem Käufer des Autos eine gesetzliche Gewährleistung einzuräumen. Diese kann zwar im Kaufvertrag ausgeschlossen werden, allerdings ist dies nicht ganz so einfach.

    Wer hier lieber auf der sicheren Seite sein möchte, meldet sich bei uns als Händler um seinen Autoverkauf sicher und gut abzuwickeln. Wir kaufen Ihren Gebrauchtwagen an und geben Ihnen die Garantie, später mit keinen Reklamationen rechnen zu müssen. Natürlich mit einem Kaufvertrag für den Kfz Verkauf und auch sonst ohne böse Überraschungen. Auch nachdem man schon verkauft hat. Wir als Profis führen vor Ihrem Verkauf vor Ort eine kostenlose Fahrzeugbewertung durch und können so schnell und zuverlässig einschätzen, welchen Wert ihr altes Auto hat und was wir Ihnen dafür an Geld anbieten können.